Nach dem rumänischen Wassergesetz Nr. 107/1996 müssen alle Bohrarbeiten von der regionalen Wasserbehörde genehmigt werden.
Vor Beginn der Arbeiten ist eine Genehmigung erforderlich, der ein hydrogeologisches Gutachten für den Bohrstandort beiliegt. Zudem sind eine Begutachtung durch das Nationale Institut für Hydrologie und Wasserwirtschaft sowie eine Projektdokumentation für die Erkundungs- und Nutzungsgenehmigung nötig.